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Seit dem 01.01.2002 hat die Finanzbehörde u.a. das Recht, im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung Einsicht in die gespeicherten Buchhaltungsdaten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen der Prüfung zu Grunde zu legen. Nicht nur aus diesem Grunde haben die Rechte und Pflichten der der steuerlichen Betriebsprüfung unterliegenden Steuerpflichtige und die damit verbundene Beratung einen hohen Stellenwert gewonnen.
Erfahrene Wirtschaftsprüfer/Steuerberater begleiten die Prüfung und erarbeiten optimale Lösungen zu den von Betriebsprüfern aufgeworfenen Themen.
Bei eventuell erforderlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfen nach der Prüfung stellen wir - ggf. unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes sowie weiterer mit dem Verfahrensrecht vertrauter Wirtschaftsprüfer/Steuerberater aus unserem Hause - deren Erfolgsaussichten fest und begleiten diese Verfahren notfalls bis zur letzten Instanz.
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