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Für viele Teilnehmer der dualen Entsorgungssysteme (DSD, Interseroh, Landbell, usw.) bestand schon seit langem die Pflicht, die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlussmeldung prüfen und bescheinigen zu lassen.
Neu hinzugekommen ist die Prüfung der elektronischen Vollständigkeitserklärung. Gemäß der im wesentlichen zum 01.01.2009 in Kraft getretenen 5. Novelle der Verpackungsverordnung müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, ab einer bestimmten Größenordung eine elektronische Vollständigkeitserklärung bei der IHK hinterlegen. Diese elektronische Vollständigkeitserklärung ist auch durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Sachverständige gemäß der VerpackV zu prüfen und mit einer Signatur zu versehen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der dualen Systeme und sind daher in der Lage, die notwendigen Prüfungen schnell und effizient für Sie durchzuführen.
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