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Alle Wirtschaftsprüfer in Deutschland müssen sich gem. § 57a WPO bis Ende des Jahres 2005 einer externen Qualitätskontrolle (Peer Review) unterziehen. Der Peer Review soll sicherstellen, dass die Sozietät über ein den Vorgaben des Berufsstandes entsprechendes Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses in der täglichen Arbeit konsequent umsetzt.
Unsere Kanzlei hat bereits im Jahr 2003 ein Qualitätsmanagement eingeführt und dieses im gleichen Jahr nach § 57a WPO zertifizieren lassen. Die Qualitätsstandards unseres Hauses entsprechen den vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten Standards (VO 1/1995). Zur Dokumentation dieser Qualitätsstandards haben wir ein Qualitätshandbuch erstellt. Mit unserer Zertifizierung ist sichergestellt, dass wir auch über das Jahr 2005 hinaus Jahresabschlussprüfungen durchführen dürfen.
Unsere Wirtschaftsprüfer, Frau Claudia Niemeyer und Herr Andreas Niemeyer sind bei der Wirtschaftsprüferkammer als Prüfer für Qualitätssicherung registriert worden. Somit können wir bei anderen Wirtschaftsprüfern die Prüfung des Qualitätskontrollsystems durchführen.
Mit der Siebten WPO-Novelle (Berufsaufsichtsreformgesetz) wird die Befristung der Teilnahmebescheinigung über eine durchgeführte Qualitätskontrolle für WP/vBP-Praxen, die keine börsennotierten Unternehmen prüfen, berufsrechtlich von drei auf sechs Jahre verlängert.
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