| |
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst die von der Unternehmensleitung eingeführten Regelungen zur Umsetzung ihrer Entscheidungen. Das IKS dient hierbei insbesondere der Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, der Bewahrung von Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das IKS besteht aus einem internem Steuerungs- und einem internen Überwachungssystem und ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der Geschäftsziele.
In vielen kleinen und mittleren Unternehmen ist ein internes Kontrollsystem i.d.R. nur bruchstückhaft und kaum formalisiert vorhanden.
Wir beraten Sie kompetent bei Aufbau und Implementierung eines auf die spezifischen Belange Ihres Unternehmens ausgerichteten internen Kontrollsystems.
|