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  Prüfung nach § 16 MaBV

 

Der Prüfung nach § 16 MaBV unterliegen u. a. Makler, Bauträger und Baubetreuer, denen nach § 34 GewO eine Genehmigung erteilt worden ist. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens zum 31.12. nach Ablauf des Prüfungsjahres vom Gewerbetreibenden zuzuleiten.

Unser erfahrenes Team führt diese Prüfungen je nach Größe des Unternehmens ggf. unter Einsatz von Prüfungsprogrammen durch und untersucht die Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen und gibt darüber hinaus Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Außerdem beraten wir Sie in der Einrichtung der Buchhaltung zur angemessenen Dokumentation der sich aus der MaBV ergebenden Aufzeichnungsvorschriften.

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