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Das Risikomanagement ist ein geeignetes Instrument, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern, nicht nur für Aktiengesellschaften, deren Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG zur Einrichtung eines solchen Systems verpflichtet ist.
Seit Inkrafttreten des KonTraG im Mai 1998 haben viele Unternehmen die Notwendigkeit und das Nutzenpotenzial eines leistungsfähigen Risikomanagements erkannt. Allein an dem Aufbau und der Implementierung des Risikomanagements scheitern noch viele Unternehmen.
Wir unterstützen den Aufbau und die Einführung von Risikomanagementsystemen mit effizienter und zielorientierter Vorgehensweise, so dass die in ein solches System gesetzten Erwartungen auch erfüllt werden und es in der Zukunft fundierte Entscheidungsgrundlagen für die Unternehmensführung bereitstellt.
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