Startseite
Abschlussprüfung
Beratung
Sonstige Prüfungen
Gutachten
Ansprechpartner
Anfahrtsbeschreibung
Impressum
International Site
 
Gründungsprüfungen
Verwendungsnachweise
Duale Entsorgungssysteme/
Verpackungsverordnung
Due Diligence
HGrG
MaBV
§ 36 WpHG
Prospektprüfungen
Externe Qualitätsprüfungen
 
  Gründungsprüfungen

 

Nach dem Aktienrecht, haben Vorstand und Aufsichtsrat den Hergang einer Gründung zu prüfen. Darüber hinaus ist unter bestimmten, gesetzlich fixierten Bedingungen - wie z. B. Personenidentität von Gründern und Vorstand bzw. Aufsichtsrat oder im Falle von Sachgründungen - eine Prüfung durch einen außenstehenden, gerichtlich bestellten Gründungsprüfer vorgesehen. Im Rahmen der Prüfung sind die Umstände zu berücksichtigen, die für gegenwärtige und künftige Aktionäre und Gläubiger der Gesellschaft von Bedeutung sind und die den Registerrichtern die Beurteilung hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit der Gesellschaft ermöglichen.

Es ist zu beurteilen, ob die Angaben der Gründer richtig und vollständig sind und ob der Wert von Sacheinlagen oder Sachübernahmen angemessen ist. Dies gilt auch für die GmbH.

Zur Beurteilung der Angemessenheit des Wertes der Sacheinlage bedarf es nicht nur rechtlicher, sondern insbesondere auch fundierter betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet bei einer Vielzahl von Unternehmen.

  SEARCH