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Die Pflicht zur Prüfung von Verwendungsnachweisen ergibt sich bei öffentlichen Zuschüssen und ist in der Regel auch Bedingung bei der Gewährung privater Zuschüsse.
Insbesondere bei der Prüfung der Verwendungsnachweise bei öffentlichen Zuschüssen sind spezielle Kenntnisse der Förderprogramme, Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.
Wir sind aufgrund langjähriger Erfahrung und unseres umfassenden Know-hows im Bereich der Prüfung von Verwendungsnachweisen bei Zuschüssen der öffentlichen Hand Ihr Partner für eine wirtschaftliche und auf ihren spezifischen Zweck ausgerichtete Prüfungsdurchführung.
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