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Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute unterliegen gem. § 36 WpHG der Pflicht zur Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln.
Wir führen die Prüfung nach WpHG sowohl im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung als auch von dieser losgelöst durch. Unsere in diesem Fachbereich beschäftigten Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen und hervorragende Kenntnisse des Wertpapierhandelsgesetzes sowie der Nebengesetze, der Verordnungen und Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden.
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